Gleichstellung am Arbeitsmarkt ist in Deutschland und der EU gesetzlich verankert, in der Praxis aber noch
lange nicht erreicht. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten, mit offiziellen Quellen belegten Zahlen zu Frauen,
LGBTQ+-Personen und Menschen mit Behinderung ein — und zeigt, warum das Thema auch für einen kleinen
Lebensmittelbetrieb wie Bottega Botanika relevant ist.
Frauen am Arbeitsmarkt: global, europäisch, deutsch
Weltweit lag die Erwerbsquote von Frauen 2023 laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) bei rund 47 %,
gegenüber 72 % bei Männern — eine Lücke von 25 Prozentpunkten, die sich in einkommensschwachen
Regionen noch verstärkt.
In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2023 bei 18 % und sank 2024 erstmals seit vier Jahren
auf 16 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Der bereinigte Gender Pay Gap — also der Teil
des Verdienstunterschieds, der sich nicht durch Beruf, Qualifikation oder Erwerbsbiografie erklären lässt —
liegt seit Jahren stabil bei rund 6 %. Zum Vergleich: Der EU-weite Durchschnitt lag 2023 bei 12,0 %,
Deutschland damit deutlich darüber.
In der Landwirtschaft macht der Frauenanteil an der weltweiten Arbeitskraft laut FAO rund 38 % aus (Stand
2019/2023) — die Details dazu haben wir in unserem Artikel „Frauen in der Landwirtschaft“ bereits vertieft.
Frauen im Handwerk
Traditionell männerdominierte Gewerke wie Schreinerei, Metallbau oder Steinmetzhandwerk sind für Frauen
nach wie vor schwerer zugänglich als andere Berufsfelder — belastbare, aktuelle bundesweite Zahlen zum
genauen Frauenanteil in technischen Handwerksberufen liegen jedoch nicht einheitlich vor und variieren je
nach Gewerk und Quelle erheblich. Klar ist: Initiativen wie Netzwerke für Handwerkerinnen setzen gezielt auf
Mentoring und Sichtbarkeit, um diese Lücke zu schließen.
Erwerbsquote von Frauen weltweit (2023): 47 % (Männer: 72 %) (ILO)
Unbereinigter Gender Pay Gap Deutschland (2024): 16 % (Destatis)
Bereinigter Gender Pay Gap Deutschland: ≈ 6 % (Destatis)
Beschäftigungslücke Behinderung, EU (2024): ≈ 24 Prozentpunkte (Eurostat)
Pflichtquote schwerbehinderter Beschäftigter (DE): 5 % (ab 20 Mitarbeitenden) (SGB IX)
Rechtlicher Schutz für LGBTQ+ und trans Personen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in Deutschland Diskriminierung am Arbeitsplatz
ausdrücklich auch aufgrund der sexuellen Orientierung. 2024 trat zudem das Selbstbestimmungsgesetz in
Kraft, das den rechtlichen Geschlechtseintrag für trans, inter- und nichtbinäre Personen erheblich vereinfacht.
Zur tatsächlichen Diskriminierungshäufigkeit am Arbeitsplatz kursieren in Medien und Ratgebern verschiedene
Prozentangaben; sie stammen aus unterschiedlichen, methodisch nicht immer vergleichbaren Erhebungen.
Belastbar und regelmäßig aktualisiert sind vor allem die Berichte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
und der EU-Grundrechteagentur (FRA) — wir verweisen bewusst auf diese Primärquellen, statt einzelne, nicht
mehr eindeutig nachprüfbare Zahlen zu wiederholen.
FAQ
Wie groß ist der Gender Pay Gap in Deutschland aktuell?
Nach Angaben von Destatis lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2024 bei 16 % — ein Rückgang gegenüber 18
% in den Jahren 2020 bis 2023. Der bereinigte Wert liegt bei rund 6 %.
Ist Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in Deutschland verboten?
Ja, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz unter anderem
aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich.
Müssen alle Unternehmen Menschen mit Behinderung beschäftigen?
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen laut Sozialgesetzbuch IX mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze
mit schwerbehinderten Menschen besetzen oder ersatzweise eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Warum verzichtet dieser Artikel auf einige der oft zitierten Diskriminierungs-Prozentzahlen?
Weil sich einige häufig kursierende Zahlen nicht eindeutig auf eine aktuelle, nachprüfbare Primärquelle
zurückführen ließen. Wir zitieren lieber weniger Zahlen, dafür aber ausschließlich belegbare.
QUELLEN
[1] ILO (2023/2024). World Employment and Social Outlook: Trends. ILOSTAT modelled estimates.
https://www.ilo.org/media/365356/download
[2] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024, 2025). Gender Pay Gap: Pressemitteilungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_027_621.html
[3] Eurostat (2025). Employment gaps for women & people with disabilities.
https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20250527-1
[4] Bundesministerium der Justiz. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertenrecht).
https://www.gesetze-im-internet.de/
[5] FAO (2023). The Status of Women in Agrifood Systems. https://openknowledge.fao.org/






